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Betriebsübergang bei Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen (C-200/16)

Jurisprudence
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Internationales Arbeitsrecht

Betriebsübergang bei Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen (C-200/16)

Zur Bestimmung, ob ein Betriebsübergang vorliegt, ist insbesondere auch die Art des betroffenen Unternehmens oder Betriebs zu berücksichtigen.
iusNet AR-SVR 12.03.2018