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Abkehr von der Depressionspraxis

Éclairages
Invalidenversicherung
Mit seinem Urteil vom 30. November 2017 kehrt das Bundesgericht von seiner Praxis ab, bei Versicherten mit leicht- bis mittelgradigen Depressionen zusätzlich zu den Leistungsvoraussetzungen für eine IV-Rente zu verlangen, dass eine Therapieresistenz vorliegt. Der vorliegende Kommentar ordnet diese Rechtsprechungsänderung ein.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 31.12.2017

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