Unzuverlässige sozialpädagogische Hilfskraft
Unzuverlässige sozialpädagogische Hilfskraft
Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Unzuverlässige sozialpädagogische Hilfskraft
Ihr wurde vorgeworfen, sie hätte u.a. eine Bewohnerin unbeaufsichtigt im öffentlichen Bus neben der Tür sitzen lassen, während sie weiter hinten im Bus am Telefonieren war und sie hätte nicht einmal bemerkt, dass die Bewohnerin die Schuhe verkehrtherum getragen habe.
Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz: Die Beschwerdeführerin hätte genügend Möglichkeiten zur Stellungnahme zu den Aussagen ihrer ehemaligen Arbeitskollegen gehabt. Dass sie diese nicht direkt konfrontieren konnte, verletze den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.
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