Keine (indirekte) Altersdiskriminierung hinsichtlich ausgefallener Rentenleistungen
Keine (indirekte) Altersdiskriminierung hinsichtlich ausgefallener Rentenleistungen
Keine (indirekte) Altersdiskriminierung hinsichtlich ausgefallener Rentenleistungen
A., Jahrgang 1959, wurde in der Funktion als Teamleiterin beim Gemeindeverband KESB und SoBz der Region B. gekündigt. Vor Kantonsgericht erhielt sie auf Klage hin u.a. CHF 27'057.25 für entgangenen Lohn. A. liess Beschwerde ans Bundesgericht führen, wonach ihr u.a.
CHF 131'292.40 für künftig geringer ausfallende Rentenleistungen der beruflichen Vorsorge zuzusprechen seien (Sachverhalt).
Zur Begründung brachte A. sinngemäss vor, die umfangmässige Begrenzung des Schadenersatzes auf die tatsächliche finanzielle Einbusse gegenüber dem Lohn bei hypothetischer Weiterführung des Arbeitsverhältnisses um ein Jahr laufe bei rechtswidrig gekündigten älteren Arbeitnehmern auf eine willkürliche Diskriminierung gegenüber jüngeren hinaus. Ältere Arbeitnehmende seien auf dem Arbeitsmarkt ohnehin schon benachteiligt, denn auch für Kaderpositionen würden eher jüngere ausgewählt (E. 3.2).
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die von A. vorgebrachten Argumente letztlich auf eine unter dem Aspekt der Gleichbehandung unzulässige Besserstellung zielten. Der Vergleich mit einer 25-jährigen Person sei bereits deshalb unzuverlässig, weil die Stelle von A. mit einer leitenden...
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