Normalarbeitsvertrag im Sektor Herstellung von elektrischem Material
Normalarbeitsvertrag im Sektor Herstellung von elektrischem Material
Normalarbeitsvertrag im Sektor Herstellung von elektrischem Material
Art. 360b OR weist den eidgenössischen und kantonalen tripartiten Kommissionen eine zentrale Rolle im Verfahren zum Erlass von NAV mit zwingenden Mindestlöhnen zu. Es sind diese Organe, die den Markt beobachten und analysieren und, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, den zuständigen Behörden die Festsetzung von Mindestlöhnen für bestimmte Branchen oder Berufe vorschlagen. Bei der Vorbereitung dieser flankierenden Massnahme zur Personenfreizügigkeit war sich der Gesetzgeber bewusst, dass die Überprüfung der Voraussetzungen von 360a OR und die Entscheidung, einen NAV zu erlassen, weitgehend Ermessensmassnahmen sind. Aus diesem Grund und auch, weil sie sich aus Vertretern der Sozialpartner sowie des Kantons zusammensetzen, verfügen die tripartiten Kommissionen über einen grossen Ermessensspielraum. Ihre Zusammensetzung ermöglicht es, den durch die Einführung von Mindestlöhnen verursachten Eingriff in die Vertragsfreiheit abzuschwächen (E. 5.3).
Für die Festlegung des Mindestlohns stellt das Gesetz keine anderen Kriterien auf als die in Abs. 2 von Art. 360a OR, dessen Formulierung derjenigen von Art. 2 Ziff. 2 AVEG ähnelt. Die ausgedehnte Norm darf nicht gegen das...
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