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Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende von ausländischen Arbeitgebenden

Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende von ausländischen Arbeitgebenden

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung

Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende von ausländischen Arbeitgebenden

Dazu hielt das Bundesgericht fest, dass es hier an einer Anbindung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Arbeitgeberin an dauerhafte betriebliche Strukturen in der Schweiz fehle. Nachdem somit bei Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehenden Arbeitsausfall Arbeitslosenleistungen nach den Vorschriften des Beschäftigungsstaats, als ob die Arbeitnehmenden dort wohnen, gewährt werden, und Art. 119 Abs. 1 lit. b AVIV damit übereinstimmend die örtliche Zuständigkeit der kantonalen Amtsstelle nach dem Ort des Betriebs festlegt, bestehen hinreichende gesetzliche Grundlagen, die den anspruchsverneinenden Entscheid des Beschwerdeführers stützen. Der vorinstanzliche Entscheid, der sich einzig nach der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht der von Kurzarbeit betroffenen Beschwerdegegnerin richtet, ist somit rechtswidrig ergangen (E. 5.4)

iusNet AR-SVR 24.05.2021

 

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