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Zum AHV-rechtlichen Statut von Uber-Fahrern

Zum AHV-rechtlichen Statut von Uber-Fahrern

Jurisprudence
Alters- und Hinterlassenenversicherung

Zum AHV-rechtlichen Statut von Uber-Fahrern

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass die Uber Switzerland GmbH nicht Arbeitgeberin der UberPop-Fahrer in der Schweiz ist. Ob in Bezug auf die UberPop-Fahrer aber überhaupt eine Erwerbstätigkeit im Sinne des AHV-Rechts vorliegt und falls ja, ob diese Fahrer als selbständig oder unselbständig Erwerbende zu qualifizieren wären, liess das Bundesgericht offen. 

iusNet AR-SVR 24.05.2021

 

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