Fussballspieler geht in der Surselva leer aus
Fussballspieler geht in der Surselva leer aus
Fussballspieler geht in der Surselva leer aus
A. spielte für den Verein B. in der 2. Liga. Umstritten war, ob der Verein sich verpflichtet hatte, A. eine Arbeitsstelle mit einem Pensum von 100% zu vermitteln, ihm unentgeltlich eine Wohnung zur Verfügung zu stellen und ihm bei Ligaerhalt Ende Saison eine Prämie von CHF 2'000 zu bezahlen (Sachverhalt).
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und schützte des vorinstanzliche Urteil, wonach es A. ohne weiteres möglich gewesen wäre, durch Anfrage beim Verein die angebliche Vertretungsmacht von C. abzuklären, weshalb C. den Verein B. nicht verpflichten und A. daraus keine Rechte für sich ableiten konnte. Schliesslich schützte das Bundesgericht - wie die Vorinstanz - die antizipierte Beweiswürdigung durch die Erstinstanz (E. 3).
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