Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob sich ein Verein verpflichtet hatte, einem Fussballspieler eine Arbeitsstelle mit einem Pensum von 100% zu vermitteln, ihm unentgeltlich eine Wohnung zur Verfügung zu stellen und ihm bei Ligaerhalt Ende Saison eine Prämie von CHF 2'000 zu bezahlen.