E-Mails von Kundinnen und Kunden gelöscht - ein Grund für eine fristlose Kündigung?
E-Mails von Kundinnen und Kunden gelöscht - ein Grund für eine fristlose Kündigung?
E-Mails von Kundinnen und Kunden gelöscht - ein Grund für eine fristlose Kündigung?
Im Sekretariat der B. AG arbeitete A. seit mehreren Jahren. 2015 wurden einige Versäumnisse von A. thematisiert. Ende 2017/Anfang 2018 wurden mehrere E-Mails einer Geschäftskundin gelöscht. Nachdem eruiert werden konnte, dass A. für mindestens zwei von fünf Löschungen verantwortlich war, wurde A. fristlos gekündigt. Dagegen wehrte sich A. bis vor Bundesgericht (Sachverhalt).
Das Bundesgericht schützte die Feststellung und Würdigung der Vorinstanz, wonach auf dem Sekretariat der B. AG ein derartiges Chaos geherrscht hatte, dass nicht zweifelsfrei von einer vorsätzlichen Handlung von A. ausgegangen werden könne, weshalb die Voraussetzungen der fristlosen Kündigung zurecht nicht als einschlägige erachtet worden sind. Indem die Vorinstanz bei der Würdigung die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die kurze ordentliche Kündigungsfrist und die Tatsache miteinbezog, dass vorangehend keine Verwarnung ausgesprochen worden war, abstellte, verfiel sie nicht in Willkür (E. 4-7).
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