Herausforderungen in der Anpassung eines Reglements über das Taxigewerbe im Lichte der Sharing Economy
Herausforderungen in der Anpassung eines Reglements über das Taxigewerbe im Lichte der Sharing Economy
Herausforderungen in der Anpassung eines Reglements über das Taxigewerbe im Lichte der Sharing Economy
1964 richteten mehrere Gemeinden in der Region Lausanne den interkommunalen Taxidienst von Lausanne ein (im Folgenden: interkommunaler Taxidienst). Die am 1. November 1964 in Kraft getretene Verordnung über den Taxidienst (RIT) wurde durch einen Text mit dem Titel Vorschriften für die Anwendung der interkommunalen Verordnung am 1. November 1966 ergänzt. Die Mitgliedsgemeinden des Interkommunalen Dienstes schlossen sich anschließend zu einem Gemeindeverband der Region Lausanne zusammen, um den Taxidienst zu regeln (im Folgenden: Verein, Beschwerdegegner). Dazu gehören unter anderem ein für die Annahme der interkommunalen Verordnung zuständiger interkommunaler Rat sowie ein für die Erteilung der oben genannten Antragsvorschriften zuständiger Verwaltungsausschuss.
Im Oktober 2017 stellte der Verwaltungsausschuss fest, dass die geltenden kommunalen und interkommunalen Vorschriften die Entwicklung der Technologie und des Kundenverhaltens im Zusammenhang mit dem Erstarken neuer Akteure auf dem Verkehrsmarkt nicht wirksam erfassen, einschliesslich des UberPop-Dienstes, bei dem Einzelpersonen eine Taxiaktivität ausüben. Der genannte Ausschuss unterstrich auch die Konsultation...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.