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Taxigewerbe

Die "Uber B.V." betreibt ein Transportunternehmern nach Genfer Recht

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Insbesondere weil Uber-Fahrer:innen Arbeitnehmer:innen sind, betreibt die "Uber B.V." ein Transportunternehmern nach Genfer Recht, weshalb sie die gesetzlichen Pflichten zu beachten hat, insbesondere diejenigen zum sozialen Schutz der Fahrer:innen und zur Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen.
iusNet AR-SVR 07.06.2022

Herausforderungen in der Anpassung eines Reglements über das Taxigewerbe im Lichte der Sharing Economy

Jurisprudence
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Im vorliegenden Entscheid setzt sich das Bundesgericht erneut eingehend mit der Frage nach der unterschiedlichen Handhabung von Taxi-Unternehmen und gewissen anderen Anbietern von Personenbeförderung, insbesondere über Apps betreibene.
iusNet AR-SVR 24.04.2020