Insbesondere weil Uber-Fahrer:innen Arbeitnehmer:innen sind, betreibt die "Uber B.V." ein Transportunternehmern nach Genfer Recht, weshalb sie die gesetzlichen Pflichten zu beachten hat, insbesondere diejenigen zum sozialen Schutz der Fahrer:innen und zur Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen.
Im vorliegenden Entscheid setzt sich das Bundesgericht erneut eingehend mit der Frage nach der unterschiedlichen Handhabung von Taxi-Unternehmen und gewissen anderen Anbietern von Personenbeförderung, insbesondere über Apps betreibene.