Weitere Präzisierungen zum Bonus
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In diesem in Fünferbesetzung ergangenen Entscheid hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob der Beschwerdegegner (Arbeitnehmer) Anspruch auf einen Bonus gegen die Beschwerdeführerin hatte (Arbeitgeberin/Bank). Der Beschwerdegegner hatte am 1991 als Lehrling seine Tätigkeit bei der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin begonnen. Er wurde per März 2006 zum Director befördert. Nachdem ihm im Zuge einer internen Restrukturierung ein Coach-Prozess angeboten worden war, wurde er mit Schreiben vom 27. November 2012 per sofort freigestellt. Im darauffolgenden Januar wurde ihm per Ende Juli 2013 gekündigt. Es kam infolge Krankheit um eine Verlängerung der Kündigungsfrist um einen Monat. Danach erfolgte der Austritt.
Der Beschwerdegegner erhielt ein fixes Jahressalär von CHF 180'000 und einen jährlichen Bonus, welcher sich aus Barzahlungen und Aktien aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zusammensetzten. Zusätzlich erhielt der Beschwerdegegner für die Jahre 2009 und 2010 aufgrund des sogenannten X-Plans CHF 228'000 und CHF 138'000, wobei die Anwartschaft für diese Beträge jeweils im Folgejahr entstanden. Im Jahr 2013 erhielt er eine Abgangsentschädigung von über CHF 170'000...
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