Spezifische Fragen rund um die revisionsweise Rentenerhöhung in der Unfallversicherung
Spezifische Fragen rund um die revisionsweise Rentenerhöhung in der Unfallversicherung
Spezifische Fragen rund um die revisionsweise Rentenerhöhung in der Unfallversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil beantwortete das Bundesgericht einerseits die Frage, auf welchen Zeitpunkt eine revisionsweise Rentenerhöhung wegen Verschlechterung des Gesundheitszustands vorzunehmen ist bei Versicherten, die keinen Rückfall erlitten haben und nicht an Spätfolgen leiden. Dabei kam es zum Schluss, dass auch im Fall einer erneuten Anmeldung zum Rentenbezug, mit der einzig eine erwerbliche Veränderung geltend gemacht wurde, der Rentenbeginn frühestens auf den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung festzulegen sei.
Anderseits liess es die Frage offen, ob das Merkmal «Alter» in der obligatorischen Unfallversicherung grundsätzlich überhaupt einen Abzug vom Tabellenlohn rechtfertigen könne oder ob die Einflüsse der Altersfaktoren auf die Erwerbsfähigkeit in diesem Versicherungsbereich allein im Rahmen einer Anwendung der Sonderregelung von Art. 28. Abs. 4 UVV Berücksichtigung finden.
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