Fristlose Kündigung wegen Verbreitung von Vorwürfen und Informationen
Fristlose Kündigung wegen Verbreitung von Vorwürfen und Informationen
Fristlose Kündigung wegen Verbreitung von Vorwürfen und Informationen
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit der Beschwerde eines ehemaligen leitenden Angestellten (Beschwerdeführer) des Bundesamts für Polizei (fedpol/Amt/Vorinstanz) zu befassen. Ihm war fristlos und ohne Mahnung gekündigt worden, nachdem er im Zuge seiner eigens deponierten Kündigung eine E-Mail an sämtliche Mitarbeitende der fedpol und drei Personen ausserhalb der Bundesverwaltung verschickt hatte. In dieser E-Mail hielt der Beschwerdeführer fest, dass er mit der aktuellen, von der Direktorin weitergepflegten Kultur nicht einverstanden war. Das E-Mail enthielt einen Anhang, der Missstände innerhalb des Amtes aufzeigen sollte. Aus Sicht der Vorinstanz enthielt es auch vertrauliche Informationen und diffamierende Äusserungen. Gleich nach Erhalt der E-Mail sprach die Direktorin fedpol gegen den Beschwerdeführer ein Hausverbot aus. Vor der fristlosen Kündigung wurde ihm ein Vorschlag für eine einvernehmliche Aufhebung des Dienstverhältnisses unterbreitet. Der Kündigung durch den Beschwerdeführer waren Abwesenheiten vorangegangen, die mit nachgereichten Arztzeugnissen begründet wurden. Zudem hatte der Beschwerdeführer seinen Vorgesetzten mehrfach beschuldigt, rufschädigende...
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