Zivildienstverschiebung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Zivildienstverschiebung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Zivildienstverschiebung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Der Beschwerdeführer war vom Regionalzentrum Rüti/ZH der Vollzugstelle für Zivildienst (Zentralstelle) zum Zivileinsatz von voraussichtlich 28 Diensttagen verpflichtet worden. Der Beschwerdeführer beantragte vor dem Bundesverwaltungsgericht sinngemäss die Aufhebung der Verfügung mit der Begründung, es sei ihm aus existenziellen Gründen nicht möglich, zukünftig Zivildienst zu leisten, da er selbstständig ein Geschäft betreibe und dieses sich noch in der Aufbauphase befinde. Er könne das Geschäft für die Zeitspanne des Zivildienstes nicht schliessen, zumal dies für ihn eine unzumutbare und schwere Härte darstellen würde.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass gemäss Art. 44 Abs. 1 der Zivildienstverordnung (ZDV) ein Gesuch um die Dienstverschiebung einzureichen ist, wenn eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Aufgebot nicht befolgt werden kann. Es verwies auf Art. 46 Abs. 3 Bst. c und e ZDV wonach ein solches Gesuch gutgeheissen werden kann, wenn die zivildienstpflichtige Person aufgrund des Einsatzes ihren Arbeitsplatz verlieren würde oder glaubwürdig darlegt, dass die Ablehnung des Gesuches für sie, ihren engsten Angehörigen oder ihren Arbeitgeber eine...
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