Das Bundesverwaltungsgericht äussert sich zur Frage, ob der Zivildienst bei selbstständiger Erwerbstätigkeit wegen drohendem Verlust des Arbeitsplatzplatzes nach Art. 46 Abs. 3 Bst. c ZDV (Zivildienstverordnung) oder aufgrund eines Härtefalles i.S.v. Art. 46 Abs. 3 Bst. e ZDV ohne weiteres verschoben werden kann.