Grenzüberschreitende Fragen der Krankenversicherungspflicht für deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz und Rentenbezug in Deutschland (9C_263/2017, zur Publikation vorgesehen)
Grenzüberschreitende Fragen der Krankenversicherungspflicht für deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz und Rentenbezug in Deutschland (9C_263/2017, zur Publikation vorgesehen)
Grenzüberschreitende Fragen der Krankenversicherungspflicht für deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz und Rentenbezug in Deutschland (9C_263/2017, zur Publikation vorgesehen)
Sachverhalt:
Die verheirateten deutschen Staatsangehörigen B. und A. verlegten ihren Wohnsitz im Herbst 2015 in die Schweiz, wo sie eine Aufenthaltsbewilligung B erhielten. Seit 1. Januar 2016 bezieht A. eine Regalaltersrente der Deutschen Rentenversicherung.
Auf das von A. am 19. Oktober 2015 ausgefüllte Beitragsformular hin bestätigte die Krankenversicherung den Versicherungsabschluss für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss KVG ab 1. Januar 2016; gleichzeitig wurde ein Versicherungsausweis ausgehändigt.
Am 13. April 2016 teilte die Krankenversicherung A. mit, dass er und seine Ehefrau aufgrund des ausländischen Rentenbezugs bzw. Nichtbezugs einer Rente oder eines anderweitigen Einkommens in der Schweiz nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland krankenversicherungspflichtig seien. Die Versicherungsverträge würden daher rückwirkend per 1. Januar 2016 annulliert.
Dagegen setzten sich die Eheleute zur Wehr und beantragten sinngemäss, rückwirkend ab 1. Januar 2016 bei der Krankenversicherung obligatorisch krankenpflegeversichert zu werden bzw. zu bleiben.
Erwägungen:
Das Bundesgericht...
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