Verhinderung von Mobbing und Übergriffen als Arbeitgeberpflicht (8C_41/2017)
Verhinderung von Mobbing und Übergriffen als Arbeitgeberpflicht (8C_41/2017)
Verhinderung von Mobbing und Übergriffen als Arbeitgeberpflicht (8C_41/2017)
Die Beschwerdegegnerin war in der Verwaltung des Kanton Waadt angestellt. Ihr war zunächst eine Mitarbeiterin als Assistentin in der Projektleitung zugeteilt. Diese Mitarbeiterin beschwerte sich mehrfach über die sehr aggressive Sprache und Art der Beschwerdegegnerin. Im darauffolgenden Mitarbeitergespräch beurteilte die Beschwerdegegnerin die Arbeit dieser Mitarbeiterin als schwach, worauf gegen diese als schwach beurteilte Mitarbeiterin die Kündigung ausgesprochen wurde. Auch deshalb wurde die Stimmung zwischen den anderen Mitarbeitenden und der Beschwerdegegnerin immer schlechter. Als Ersatz für die entlassene Mitarbeiterin wurde eine neue Assistentin angestellt. Diese beschwerte sich nach einiger Zeit beim Vorgesetzten der Beschwerdegegnerin und sagte unter anderem, es herrsche als Folge des Verhaltens der Beschwerdegegnerin ein Klima der ständigen Anspannung. Nach Anhörung der Beschwerdegegnerin und weiterer Betroffener setzte deren Vorgesetzter die durch das anwendbare Reglement vorgesehene Gruppe Impact ein (règlement relatif à la gestion des conflits au travail et à la lutte contre le harcèlement du 9 décembre 2002 (RCTH; RS/VD 172.31.7)). Diese Gruppe ist für...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.