Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten (17.3637)
National- und Ständerat setzen auf die Eigenverantwortung und Kostenbeteiligung durch die Versicherten, d.h. auf höhere Franchisen mit dem Vorteil von niedrigeren Prämienkosten.
Parlamentarische Initiative: Der Wettbewerb darf sich nicht negativ auf die Qualität der Spitalbehandlungen und auf die Kosten auswirken (16.472)
Die Parlamentarische Initiative fordert die Festlegung von Minimalkriterien im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) für die Aufnahme von Spitälern auf die kantonalen Spitallisten.
Kantonale Initiative (NE): Für ein Bundesgesetz über zuckerhaltige Produkte und für einen beschränkten Zugang zu Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt (17.308)
Der Ständerat will keine Zuckersteuer einführen und setzt auf die Selbstregulierung durch die Wirtschaft.
Abbau von Handelshemmnissen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen (17.3622)
Eine Motion für die Vereinfachung des Parallelimports von Arzneimitteln der Abgabekategorie E ist im Nationalrat abgewiesen worden. Es soll nun geprüft werden, ob andere Massnahmen auf dem Verordnungsweg die gewünschte Wirkung erzielen könnten.
Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes GlG: Lohnanalysen für Firmen ab 100 Mitarbeitenden? (17.047)
Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) ist für eine Zustimmung zur Vorlage zur Änderung des GlG durch den Ständerat.
Unfallversicherung: Anpassung der Liste der Berufskrankheiten
Der Bundesrat passt die Liste der Berufskrankheiten an. Die Änderung von Anhang 1 der Verordnung zur Unfallversicherung tritt per 1. April 2018 in Kraft.
Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über soziale Sicherheit mit Serbien und Montenegro
MIt Botschaft vom 14. Februar 2018 überweist der Bundesrat dem Parlament das Gesuch zur Genehmigung der Abkommen zwischen der Schweiz und Serbien sowie zwischen der Schweiz und Montenegro über soziale Sicherheit.
Parlamentarische Initiative: Kantonale Steuerung der Zulassung und Stärkung der Vertragsautonomie (17.442)
Der Abschluss von Zusatzverträgen mit Leistungserbringern oder Versicherern für die Versorgung im ambulanten Bereich soll im Gesetz neu geregelt werden (Art. 55a KVG).