iusNet

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Gesetzgebung > Bund > Alters und Hinterlassenenversicherung > Parlamentarische Initiative Unbeschränkter Aufschub Des Ahv

Parlamentarische Initiative: Unbeschränkter Aufschub des AHV-Rentenbezugs (12.491)

Parlamentarische Initiative: Unbeschränkter Aufschub des AHV-Rentenbezugs (12.491)

Législation
Alters- und Hinterlassenenversicherung

Parlamentarische Initiative: Unbeschränkter Aufschub des AHV-Rentenbezugs (12.491)

Gemäss Art. 39 AHVG kann der Rentenbezug um höchstens 5 Jahre aufgeschoben werden. Für Personen, die nach der Pensionierung weiterarbeiten, kann dies - angesichts der steigenden Lebenserwartung - eine zu starke Einschränkung bedeuten, insbesondere wenn sie ihre Rente noch aufbessern wollen. Dies ist der Hintergrund der Parlamentarischen Initiative.

Der Nationalrat stimmt dem Vorstoss insofern zu, als dass ein Rentenaufschub die AHV entlastet und den betreffenden Pensionierten die Möglichkeit gibt, ihre Vorsorgesituation zu verbessern. Das Anliegen soll in die Diskussion über die Neuauflage der AHV-Reform einfliessen. Als nächstes wird der Ständerat über die Initiative befinden.

 

iusNet AR-SVR 05.06.2018

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.