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Zur Handhabung von Ferientagen während Kündigungsfrist und zur Normenhierarchie

Zur Handhabung von Ferientagen während Kündigungsfrist und zur Normenhierarchie

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Zur Handhabung von Ferientagen während Kündigungsfrist und zur Normenhierarchie

Der Beschwerdegegner (Arbeitnehmer) war als Marmorarbeiter bei der Beschwerdeführerin (Arbeitgeberin) seit dem 1. August 2009 tätig. Unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigte ihm die Arbeitgeberin am 23. Mai 2016 per 31. Juli 2016. Sie befreite ihn von der Pflicht zu arbeiten und forderte ihn auf, während der restlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses, seine Ferien zu beziehen. Der Arbeitnehmer wurde vom 1. Juni bis zum 31. August arbeitsunfähig. Diese Arbeitsunfähigkeit verlängerte die Kündigungsfrist bis zum 31. Oktober 2016. Unter anderem verlangte der Arbeitnehmer vor Vorinstanz die Auszahlung der nicht in Natura bezogenen Ferien. Die Vorinstanz sprach ihm diese Leistung zu. Dagegen erhebt die Arbeitgeberin Beschwerde vor Bundesgericht.

Im Grundsatz hält das Bundesgericht fest, dass nach Art. 329c Abs. 2 OR der Arbeitgeber befugt ist, den Zeitpunkt der Ferientage festzulegen. Wenn er den Arbeitsvertrag kündigt und gleichzeitig den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht entbindet, kann er verlangen, dass die Feiertage, auf die der Arbeitnehmer noch Anspruch hat, während der Freistellung bezogen werden. Der Arbeitgeber muss jedoch nach Art. 329 Abs...

iusNet AR-SVR 27.04.2020

 

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