Zur Beendigung von Kettenarbeitsverträgen
Zur Beendigung von Kettenarbeitsverträgen
Zur Beendigung von Kettenarbeitsverträgen
Der Beschwerdegegner (und Beschwerdeführer in BGer 4A_217/2019 v. 7.10.2019, Arbeitnehmer) arbeitete seit dem Jahr 2000 als Lehrer in der Handelsschule (Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin in BGer 4A_217/2019 v. 7.10.2019, Arbeitgeberin). Er wurde durch die Beschwerdeführerin gestützt auf befristete Anstellungsverträge angestellt, welche zunächst pro Quartal und dann pro Studienjahr galten. Abgesehen von zwei Verträgen, sahen alle Verträge einen Stundenlohn mit Ferienentschädigung in der Höhe von 13.04% vor. Während der Arbeitsverhältnisse hatte die Beschwerdeführerin gegenüber dem Beschwerdegegner diverse Beanstandungen. Es ging vor allem um die Verwendung und den Verkauf einer vom Beschwerdegegner verfassten Publikation an die Schüler, trotz Verbots. Weiter beanstandete die Beschwerdeführerin die Umgangssprache des Beschwerdegegners, den Alkoholkonsum während der Arbeit und die zu wenig strenge Aufsicht während einer Prüfung. Hinzu kamen zweideutige sexistische und rassistische Bemerkungen gegenüber einzelnen Schülern und Schülerinnen.
Mit E-Mail vom 1. Mai 2014 informierte eine Angestellte der Beschwerdeführerin den Beschwerdegegner, dass sie ab dem kommenden...
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