Vorbehaltslose Zahlung einer Gratifikation
Vorbehaltslose Zahlung einer Gratifikation
Vorbehaltslose Zahlung einer Gratifikation
Der Arbeitnehmer und Beschwerdegegner war gestützt auf eine mündliche Vereinbarung seit Juni 2008 als Projektmanager bei der Beschwerdeführerin angestellt. Es handelt sich dabei um eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht. Die Beschwerdeführerin ist eine Tochtergesellschaft einer Gruppe mit Betriebsstätte in Frankreich und einer Tochtergesellschaft in Marokko. Der Arbeitnehmer hatte seinen Wohnsitz in Genf, hielt sich aber zwischen Januar 2009 und November 2010 in Marokko zum Aufbau einer marokkanischen Tochtergesellschaft auf. Der Arbeitnehmer erhielt mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 die Kündigung mit Wirkung per 31. Dezember 2013. Im selben Schreiben hielt die Arbeitgeberin fest, dass der Arbeitnehmer aufgrund der zweimonatigen Kündigungsfrist ab dem 28. Februar 2014 frei von Verpflichtungen sei. Der Arbeitnehmer führte gewisse administrative Aufgaben zumindest bis zum 21. Januar 2014 fort. Mit Schreiben vom 23. Januar 2014 trat er am 31. Januar 2014 von seiner Position als Geschäftsführer der Niederlassung in Marokko zurück. Der Arbeitnehmer hatte im September 2013 einen von der Arbeitgeberin finanzierten MBA-Studiengang begonnen.
Der Arbeitnehmer...
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