Unbezahltes Praktikum?
Unbezahltes Praktikum?
Unbezahltes Praktikum?
Strittig war, in welcher Funktion die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin angestellt war. Sie arbeitete 14 Monate ohne Lohn und verlangte am Ende lediglich ein Zertifikat von der Beschwerdegegnerin, dass sie ein Praktikum bei ihr absolviert hatte. Einige Monate später verlangte sie jedoch eine Nachzahlung des Lohnes. Sie stellte sich auf den Standpunkt, es hätte ein Arbeitsvertrag zwischen ihr und der Beschwerdegegnerin bestanden, während diese wiederum von einem unbezahlten Praktikum ausging.
Die Beschwerdeführerin machte eine Verletzung des Art. 320 Abs. 2 OR i.V.m. Art. 18 Abs. 1 OR geltend. Die Vorinstanz befand – gestützt auf den von der Beschwerdeführerin selber vorgelegten Lebenslauf – u.a., dass sie nicht über ausreichende Ausbildung und Erfahrung in der fraglichen Tätigkeit verfügte, keine weiterreichenden Aufgaben als die anderen Praktikanten erledigen musste und auch während ihrer Tätigkeit für 14 Monate keine Lohnansprüche geltenden machte (E. 4.2). Das Bundesgericht folgte dieser Ansicht.
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