Unbewilligte Nebenbeschäftigung, rechtmässige Kündigung
Unbewilligte Nebenbeschäftigung, rechtmässige Kündigung
Unbewilligte Nebenbeschäftigung, rechtmässige Kündigung
A. war bei langjährig bei der B. AG angestellt. Im Jahr 2014 übte sie ein kleines Pensum für die C. AG aus, das sie beibehielt, auch nachdem sie wieder bei der B. AG zu arbeiten begann. Die Bewilligung für diese Nebenbeschäftigung lief aus, A. gab aber ihre Tätigkeit für die C. AG nicht auf. Schliesslich wurde eine interne Untersuchung eingeleitet. Nach Abschluss der Untersuchung kündigte die B. AG der A. (Sachverhalt).
Mit der unbewilligten Nebenbeschäftigung verletzte A. ihre arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber der B. AG fortwährend. Auch die weiteren Umstände (Erhöhung des Pensums nach erfolgter Kündigung der Nebenbeschäftigung) begründeten keine missbräuchliche Vorgehensweise durch die B. AG. Die Kündigung nach Abschluss der internen Untersuchung war also rechtmässig (E. 4).
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