Unberechtigter Zugriff auf Computer des Arbeitgebers
Unberechtigter Zugriff auf Computer des Arbeitgebers
Unberechtigter Zugriff auf Computer des Arbeitgebers
Einem Lehrer an einer Waadtländer Privatschule wurde wegen Problemen mit den Schülern ordentlich gekündigt. Aufgrund gesundheitlicher Probleme verschob sich die Kündigungsfrist. Während dieser Zeit frequentierte er weiterhin die Schule, behauptete, er würde dort weiter unterrichten und verschaffte sich unberechtigterweise Zugang zu sensiblen Daten über den Computer der Schulleitung, was in einer fristlosen Entlassung mündigte.
Der Entlassene machte eine Verletzung von Art. 337 OR geltend. Er bestritt nicht, sich Zugang zum Computer der Schulleitung verschafft zu haben. Er behauptete, er hätte die Schulleitung auf ein Datenleck aufmerksam machen wollen. Der Computer sei nicht passwortgeschützt gewesen. Das Bundesgericht liess das nicht gelten: Nur weil der Zugriff auf den Computer technisch möglich war, hat er kein Recht dies zu tun. Auch drohte er der Schulleitung mit der Publikation von sensiblen Daten. Deshalb wies das Bundesgericht die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.
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