Streit in der Werkstätte eskaliert
Streit in der Werkstätte eskaliert
Streit in der Werkstätte eskaliert
Eine arbeitnehmende Person kommunizierte nicht immer den Wertvorstellungen der arbeitgebenden Person entsprechend und wurde dafür kritisiert. Sie war impulsiv bis aggressiv. In einem ersten Streit schrie sie eine Arbeitskollegin an, bis diese weinte. In einem zweiten Streit verlor sie noch einmal die Beherrschung. Die arbeitgebende Person machte ihren Standpunkt klar, suchte das Gespräch und Lösungen für die Zukunft. In der Folge entliess sie die arbeitnehmende Person, die daraufhin psychisch schwer krank und suizidal wurde (Sachverhalt). Das Bundesgericht schützte das vorinstanzlich Urteil, wonach die arbeitgebende Person ihren Fürsorgepflichten in ausreichendem Ausmass nachgekommen sei und keine unsachlichen Gründe festgestellt worden seien, die eine Prüfung der missbräuchliche Kündigung notwendig gemacht hätten (E. 3).
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.