Orientierung von Geschäftspartner_innen über die Entlassung einer arbeitnehmenden Person
Orientierung von Geschäftspartner_innen über die Entlassung einer arbeitnehmenden Person
Orientierung von Geschäftspartner_innen über die Entlassung einer arbeitnehmenden Person
Die B. AG stellte A. als Geschäftsführer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis an. Nachdem sie A. entlassen und freigestellt hatte, orientierte die B. AG ihre Geschäftspartnerinnen und -partner sowie Lieferantinnen und Lieferanten über die Kündigung und die Freistellung von A. In der Folge klagte A. auf Entschädigung des dadurch entstandenen Schadens und auf Gegendarstellung (Sachverhalt).
Das Bundesgericht fasste die Rechtslage bei Persönlichkeitsverletzungen zusammen und erstellte eine Übersicht über die daraus resultierenden Ansprüche und Rechte. Es stellte in der Folge klar, dass der natürliche Kausalverlauf eine Tatsachenfrage ist, und kam zum Schluss, dass A. nicht darzulegen vermochte, dass dieser zwischen Orientierungsschreiben und mutmasslichem Schaden als gegeben anzunehmen ist. Ausserdem vermochte A. nicht rechtsgenüglich darzutun, weshalb in casu die Voraussetzungen des Rechts auf Gegendarstellung erfüllt sein sollen (E. 4-7).
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