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Nebenamtlicher Bundesrichter wirkte nicht einschüchternd

Nebenamtlicher Bundesrichter wirkte nicht einschüchternd

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Nebenamtlicher Bundesrichter wirkte nicht einschüchternd

T. war bei E., einem Psychiater, der eine Gemeinschaftspraxis betreibt, auf Abruf und Stundenlohnbasis angestellt. Es kam zu einer Meinungsverschiedenheit die Abrechnung betreffend. Als E. die vertraglichen Grundlagen neu regeln wollte, zog T. ihren Vater X. bei, der damals stellvertretender Richter am Bundesgericht war. In der Folge überwies
E. der T. keine Patientinnen und Patienten mehr, kündigte ihr kurz darauf und stellte sie frei. E. machte den erlittenen Verdienstausfall während der Kündigungsfrist und und missbräuchliche Kündigung geltend (Sachverhalt).

E. stellte sich auf den Standpunkt, dass T. darauf abgezielt habe, Druck auf ihn auszuüben und ihn einzuschüchtern, indem sie sich von ihrem Vater, dem damaligen nebenamtlichen Bundesrichter, habe beraten lassen. Das Bundesgericht erachtete es als legitim, vor der Neuregelung der Abrechungsmodalitäten durch Vertrag einen Juristen um Rat zu fragen, selbst wenn es sich dabei um den eigenen Vater handelte, weshalb diese Vorgehensweise nicht geeignet war, E. einzuschüchtern (E. 4).

Indem sich E. den Rat eines Juristen einholte, machte sie ihre Rechte im Arbeitsverhältnis geltend, weshalb die...

iusNet AR-SVR 06.10.2022

 

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