(Missbräuchliche) Kündigung aufgrund des aggressiven Verhaltens?
(Missbräuchliche) Kündigung aufgrund des aggressiven Verhaltens?
(Missbräuchliche) Kündigung aufgrund des aggressiven Verhaltens?
Die Beschwerdeführerin X. arbeitete als Juristin in der Rechtsabteilung von Z. Aufgrund ihres mit mehreren dokumentierten Vorfällen bzw. Beschwerden bestätigten allgemein aggressiven Verhaltens und schwierigen Charakters sprach der Arbeitgeber die Kündigung unter Freistellung der Mitarbeiterin aus. Die kantonale Vorinstanz war – nachdem sie u.a. insgesamt vierzehn Anhörungen aus und neunzehn Zeugen hörte – der Ansicht, dass die Kündigung nicht missbräuchlich war, sondern aufgrund ihrer «starken» Persönlichkeit ausgesprochen wurde, welche als aggressiv oder verächtlich empfunden werden könne. Das Verhalten der Mitarbeiterin habe Spannungen bei der Zusammenarbeit innerhalb der Rechtsabteilung und mit bestimmten Vertragspartnern des Arbeitgebers erzeugt. Der Arbeitgeber sah sich deshalb veranlasst, sich gegenüber den Letzteren zu entschuldigen. X. konnte nicht plausibel darlegen, dass die Kündigung aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft erfolgte. Zusammenfassend hielt die Vorinstanz fest, dass die Kündigung nicht die Persönlichkeit der Arbeitnehmerin verletzte. Das Bundesgericht stützte die Ansicht der Vorinstanz und wies die Beschwerde wegen missbräuchlicher Kündigung...
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