Mangelnde Arbeitsleistung und respektloses Verhalten der vorgesetzten Person
Mangelnde Arbeitsleistung und respektloses Verhalten der vorgesetzten Person
Mangelnde Arbeitsleistung und respektloses Verhalten der vorgesetzten Person
X. war in Lausanne für die Kundenbetreuung in der Versicherungsbranche für die Z. AG tätig. X. stand unter Stress. Aber ihre indirekt vorgesetzte Person W. hörte nicht auf Ratschläge, die seinen Vorstellungen widersprachen. Auf Anregungen reagierte W. arrogant und respektlos. Trotz der Überlastung der unterstellten Personen kündigte W. zusätzliche Aufgaben an. W. kritisierte im Oktober 2013 die fehlenden Arbeitsstunden von X. Die Kritik wurde ein Jahr darauf wiederholt. X. kehrte nach einer Arbeitsunfähigkeit an ihren Arbeitsplatz zurück, doch war der Zugang zur IT-Infrastruktur blockiert. In der Folge wurde X. durch W. gekündigt. X. klagte wegen Missbräuchlichkeit (Sachverhalt).
Nach einer ausführlichen Erörterung der vorgelegten Dokumente und der gesammelten Zeugenaussagen kam die Vorinstanz zum Schluss, dass W. sich sicherlich beleidigend und respektlos verhalten hatte, dass aber alle Unterstellten diesem Verhalten unterworfen waren. Weiter erwog das Bundesgericht, dass es keinen besonderen Konflikt zwischen X. und W. gab. W. warf X. eine zu laxe Führung des Teams unter ihrer Verantwortung vor und kritisierte einen Mangel an Arbeitsstunden. Es wurde auch festgestellt...
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