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Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts

Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts

Um festzustellen, ob ein Unterschied zwischen Löhnen diskriminierend ist, müssen Umstände, wie etwa i.c. die Ausbildung (Master vs. Bachelor) oder etwa das Alter berücksichtigt werden (E. 3.3)

Aufgrund des höheren Abschlusses der Beschwerdeführerin (Master) gegenüber ihrem höher bezahlten männlichen Arbeitskollegen (Bachelor) wurde die Beweislastumkehr für den Arbeitgeber im Hinblick auf eine Lohndiskriminierung bejaht (E. 4). Eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts könnte aber nicht festgestellt werden. Ihre Abschlüsse (Master vs. Bachelor) spielten i.c. aufgrund der unterschiedlichen, ihnen übertragenen Aufgaben keine Rolle (E. 4). Die Unterschiedlichkeit der Aufgaben vermochte die unterschiedlichen Lohnniveaus zu rechtfertigen.

iusNet AR-SVR 11.08.2023

 

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