Keine diskriminierende bzw. missbräuchliche Kündigung einer Kindergärtnerin
Keine diskriminierende bzw. missbräuchliche Kündigung einer Kindergärtnerin
Keine diskriminierende bzw. missbräuchliche Kündigung einer Kindergärtnerin
Der Arbeitnehmerin wurde am letzten Tag der Sperrfrist aufgrund der Mutterschaft (Art. 336c Abs. 1 Bst. c OR) per E-Mail über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die ausstehende schriftliche Kündigung informiert. Sie durfte das E-Mail-Schreiben nicht aus gutem Glauben als Kündigung verstehen. Dieses war lediglich als eine Ankündigung der beabsichtigten Kündigung aufzufassen, die am nächsten Tag fristgerecht bei ihr eintraf. Der Vorwurf der Nichtigkeit der Kündigung war daher unbegründet (E. 4.4).
Das galt auch für den Vorwurf der diskriminierenden bzw. missbräuchlichen Kündigung aufgrund der Schwangerschaft/Mutterschaft (Art. 336 Abs. 1 Bst. a und Art. 2 GlG) und der geltend gemachten Ansprüche bezüglich Kostenfreiheit für Verpflegung für die Kinder der Beschwerdeführerin (Art. 336 Abs. 1 Bst. c OR). Sie konnte keine Indizien nachweisen, um die These der diskriminierenden bzw. missbräuchlichen Kündigung zu untermauern. Der Arbeitgeber hingegen führte als Kündigungsgrund nachweislich die Reorganisierungsabsicht nach Abgang des ehemaligen Schulleiters und Probleme in der Zusammenarbeit mit der...
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