Kündigung nach Vorwurf der sexuellen Belästigung
Kündigung nach Vorwurf der sexuellen Belästigung
Kündigung nach Vorwurf der sexuellen Belästigung
Einem Bankangestellten in Führungsposition wurde ordentlich gekündigt, nachdem ihm sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin vorgeworfen wurde. Der Angestellte verlangte eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung: Er warf der Bank vor den Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht genügend abgeklärt zu haben. Die Vorinstanz gab ihm Recht. Die Bank wehrte sich vor Bundesgericht dagegen.
Die Vorinstanz erwog bzgl. des Vorwurfes der sexuellen Belästigung, es verhalte sich vorliegend "durchaus ähnlich wie in einem Strafverfahren". Sie stützte sich dafür auf das Urteil 4A_694/2015 vom 4. Mai 2016: Der Arbeitgeber hätte bei schweren Vorwürfen eine vollständige Untersuchung durchzuführen, in welcher dem beschuldigten Arbeitnehmer gleichwertige Garantien zu gewähren sind wie in einer Strafuntersuchung.
Gemäss Bundesgericht haben die strafprozessualen Garantien aber keine direkte Wirkung auf interne Untersuchungen eines Arbeitgebers. Auch die Grundrechte im Allgemeinen haben keine direkte Drittwirkung unter Privatpersonen. Eine Übernahme strafprozessualer Regeln in das Privatrecht verbietet sich nur schon deshalb, weil die fraglichen Rechtsverhältnisse...
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