iusNet

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Rechtsprechung > Bund > Privates Individualarbeitsrecht > Kündigung Fachperson Justizvollzug die Skype Kontakte Zu Insassen Pflegte

Kündigung an Fachperson Justizvollzug, die per Skype Kontakt(e) zu Insassen pflegte

Kündigung an Fachperson Justizvollzug, die per Skype Kontakt(e) zu Insassen pflegte

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Kündigung an Fachperson Justizvollzug, die per Skype Kontakt(e) zu Insassen pflegte

Sachverhalt: A. wurde am 23. Mai 2014 als Fachperson Justizvollzug in Ausbildung in der Justizvollzugsanstalt xxx in U. eingestellt. Der Arbeitsvertrag sah eine maximale Laufzeit von fünf Jahren vor. Das Bruttomonatsgehalt betrug CHF 6'428.30, das 13 Mal pro Jahr ausbezahlt wurde. Am 21. August 2015 wurde in einer der Zellen des Gefängnisses ein Mobiltelefon entdeckt und eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet. Die Extraktion der Daten aus dem beschlagnahmten Gerät ergab zwei "Skype"-Benutzernamen im Speicher des Telefons, die A. bzw. einer D. [entspricht A.s Vorname] entsprachen. Am 17. August 2016 wandte sich der Direktor der Justizvollzugsanstalt informell an A. und fragte sie, ob die identifizierten "Skype"-Benutzernamen zu ihr gehörten. Bei dieser Gelegenheit wurde auch der Verdacht gegen sie erhoben. Am 24. August 2016, während eines Treffens zwischen dem Direktor der Justizvollzugsanstalt, der Oberaufsichtperson über die Fachpersonen Justizvollzug und A., gab letztere zu, telefonischen Kontakt (Telefonieren und Nachrichten-Versand) mit einer inhaftierten Person gehabt zu haben. Das Protokoll dieses Treffens wurde bei einem weiteren Treffen am folgenden Tag...

iusNet AR-SVR 19.05.2020

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.