Ist der Kursbesuch ein Lehrvertrag? (4A_503/2017)
Ist der Kursbesuch ein Lehrvertrag? (4A_503/2017)
Ist der Kursbesuch ein Lehrvertrag? (4A_503/2017)
Der Beschwerdeführer erlitt ab Januar 2016 eine lange Arbeitsunfähigkeit. Er verlangte von der Beschwerdegegnerin Lohnfortzahlung. Aus seiner Sicht lag zwischen ihm und der Beschwerdegegnerin ein Arbeitsvertrag vor. Dieser sei an dem Tag entstanden, als er begonnen hatte, den Kurs zu besuchen, den die Beschwerdegegnerin für Personen organisierte, die bei ihr arbeiten wollten. Zwei Tage nach diesem Kursbeginn trat die erwähnte Arbeitsunfähigkeit ein.
Das Bundesgericht weist darauf hin, dass es einen ähnlichen Fall zu beurteilen hatte, der die Ausbildung einer Coiffeuse betraf. Bei der Ausbildung ging es in jenem Fall darum, den Beruf in einem Coiffeursalon zu erlernen, indem die Auszubildende die Kunden des Betriebs frisierte und diese Kunden die Dienstleistung bezahlten. Die Kunden bezahlten einen niedrigen Tarif, weil sie damit einverstanden waren, von einer Anfängerin frisiert zu werden. Es handelte sich überwiegend um eine praktische Ausbildung. Die Auszubildende war in die Organisation des Betriebes integriert und der Betrieb profitierte direkt von ihrem Tätigwerden. Unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall hat das Bundesgericht in jenem Fall entschieden,...
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