Der Koch des Botschafters nicht von Gerichtsbarkeitsimmunität erfasst
Der Koch des Botschafters nicht von Gerichtsbarkeitsimmunität erfasst
Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Der Koch des Botschafters nicht von Gerichtsbarkeitsimmunität erfasst
B. war der Koch des Botschafters bei der Botschaft von A. und machte arbeitsvertragliche Forderungen geltend. Umstritten war die Immunität von der Gerichtsbarkeit (Sachverhalt).
Bei Arbeitsverhältnissen wird der Staat als Arbeitgeber in der Ausübung seiner hoheitlichen Aufgaben nicht berührt, wenn er einen Vertrag mit einem untergeordneten Angestellten, wie z.B. einer Hausangestellten oder einem Koch, abschliesst. Deshalb war der Entscheid der Vorinstanz, wonach das erstinstanzliche Arbeitsgericht zuständig ist, nicht willkürlich (E. 3)....
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