Dem CEO nicht den nötigen Freiraum gewährt: Kündigung missbräuchlich
Dem CEO nicht den nötigen Freiraum gewährt: Kündigung missbräuchlich
Dem CEO nicht den nötigen Freiraum gewährt: Kündigung missbräuchlich
B. wurde für die neu gegründete A. GmbH als CEO eingestellt. B. brachte sein sehr gut funktionierendes Team von seiner bisherigen Arbeitgeberin mit. Die A. GmbH ist auf dem Gebiet des Getreidehandels tätig. Zwischen dem CEO und dem Verwaltungsrat C. kam es in der Folge zu immer rauer werdenden Diskussionen. Nachdem sich B. zur Situation äusserte, schlug die A. GmbH vor, er solle zwei Wochen Ferien nehmen, damit sich die Situation beruhigen könne. Weil man auf die Vorschläge von B., die Situation zu befrieden, nicht eingegangen war, lehnte es B. ab, in die Ferien zu gehen. In der Folge wurde ihm gekündigt, weil das nötige Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben sei. Die erste Instanz erkannte eine persönlichkeitsverletzende Art und Weise im Vorgang zur Kündigung und sprach B. eine Entschädigung von einem Monatslohn zu. Das Kantonsgericht sprach sechs Monatslöhne zu, weil es die Kündigungsgründe als vorgeschoben erachtete. Die Sache landete vor Bundesgericht (Sachverhalt).
Die A. Gmbh berief sich darauf, dass B. behauptete, das Unternehmen ohne Rücksicht auf die legitimen Interessen und Erwartungen des Verwaltungsrats und des Mehrheitsaktionärs führen zu können und sich B...
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