Berufsverbot wegen diverser Verstösse gegen Geldwäschereinormen
Berufsverbot wegen diverser Verstösse gegen Geldwäschereinormen
Berufsverbot wegen diverser Verstösse gegen Geldwäschereinormen
Die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) verfügte ein Berufsverbot gegen den Beschwerdeführer und untersagte ihm die leitende Tätigkeit bei einem von FINMA Beaufsichtigten für die Dauer von zwei Jahren. Sie begründete die Anordnung des auf zwei Jahre befristeten Berufsverbots im Wesentlichen damit, dass der Beschwerdeführer persönlich für diverse Verletzungen von elementaren Sorgfaltspflichten im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei verantwortlich sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hielt fest, dass das von der FINMA ausgesprochene Berufsverbot angesichts der wiederholten Pflichtverletzungen nicht zu beanstanden sei (E. 5.5). Auch die Dauer des Berufsverbotes erweise sich im Ergebnis als verhältnismässig. Die Vorinstanz habe sie in der unteren Hälfte der gesetzlich vorgesehenen Dauer angesetzt. Sie habe in der Interessenabwägung zwischen dem Regelungszweck des FINMAG (Bundesgesetzes über die eidgenössische Finanzmarkaufsicht, SR 956.1) und den Nachteilen des wirtschaftlichen Fortkommens die persönliche und berufliche Situation des Beschwerdeführers berücksichtigt.
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