Bei schlechter Stimmung Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen?
Bei schlechter Stimmung Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen?
Bei schlechter Stimmung Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen?
A. arbeitete als Buy-Side Equity Analyst in der Position eines Direktors zweieinhalb Jahre bei der B. AG und wurde dann gekündigt und sogleich freigestellt. A. klagte auf Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung (Sachverhalt).
Das Bundesgericht prüfte, ob die B. AG ihre Fürsorgepflicht verletzt hatte, woraus sich eine missbräuchliche Kündigung hätte ergeben können. Es erwog, dass die Spannungen mit dem Vorgesetzten C. für A. belastend gewesen sein mögen, aus dem subjektiven Erleben sich aber noch nicht die objektive Schwere eines vorliegenden Konflikts ergebe, welche die B. AG zu Abhilfemassnahmen verpflichtet hätte. Daraus ergebe sich auch nichts zur Kausalität zwischen dem angeblichen Konflikt und der Kündigung. Der Vorinstanz sei auch darin zu folgen, dass gegenüber dem 40-jährigen A., der erst seit knapp 2.5 Jahren im Betrieb der B. AG tätig war, keine erhöhte Fürsorgepflicht bestand (E. 7).
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