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Bauleiter de facto

Bauleiter de facto

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Bauleiter de facto

Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass der Beschwerdegegner als Bauarbeiter angestellt war und nicht als Bauleiter. Die Vorinstanz kam – gestützt auf zahlreiche Beweismittel – zum Schluss, dass der Beschwerdegegner de facto als Bauleiter tätig war. Der Beschwerdegegner war mit dieser Rolle offensichtlich einverstanden, was aus seinem Verhalten zu schliessen war: Er erfüllte die ihm von der Beschwerdeführerin übertragenen Aufgaben (E. 5.2.). Das Bundesgericht folgte der Ansicht der Vorinstanz und wies die Klage ab.

iusNet AR-SVR 06.12.2023

 

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