Bauleiter de facto
Bauleiter de facto
Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Bauleiter de facto
Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass der Beschwerdegegner als Bauarbeiter angestellt war und nicht als Bauleiter. Die Vorinstanz kam – gestützt auf zahlreiche Beweismittel – zum Schluss, dass der Beschwerdegegner de facto als Bauleiter tätig war. Der Beschwerdegegner war mit dieser Rolle offensichtlich einverstanden, was aus seinem Verhalten zu schliessen war: Er erfüllte die ihm von der Beschwerdeführerin übertragenen Aufgaben (E. 5.2.). Das Bundesgericht folgte der Ansicht der Vorinstanz und wies die Klage ab.
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