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Arbeitnehmer war krank: Lohnfortzahlung

Arbeitnehmer war krank: Lohnfortzahlung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Arbeitnehmer war krank: Lohnfortzahlung

Mit einem Schreiben teilte die A. AG dem B. mit, sie betrachte das Arbeitsverhältnis durch fristlose Kündigung von B. als beendet, da er seit diesem Tag nicht mehr zur Arbeit erschienen sei. Die Arbeitgeberin machte geltend, der Arbeitnehmer habe zuerst mitgeteilt, er beziehe vier Tage Ferien, danach sei er aber weder zur Arbeit erschienen noch habe er sich bei ihr gemeldet. Das einen Monat später zugestellte Arztzeugnis komme ihr suspekt vor. B. klagte auf Lohnfortzahlung und erhielt Recht (Sachverhalt).

Die Einwände und Rügen der A. AG verfingen vor Bundesgericht nicht. Weil die Arbeitgeberin die Krankheit des Arbeitnehmers nicht an die Taggeldversicherung gemeldet hatte, war sie im Umfang der verweigerten Krankentaggeldleistung schadenersatzpflichtig. Zum Schadenersatzanspruch kam die während der Wartefrist von der Arbeitgeberin ohnehin zu leistende Lohnfortzahlung hinzu (E. 4).

iusNet AR-SVR 08.06.2023

 

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