Fristlose Kündigung wegen unrechtmässigem Streik
Fristlose Kündigung wegen unrechtmässigem Streik
Fristlose Kündigung wegen unrechtmässigem Streik
Das Bundesgericht beurteilt in diesem Entscheid die Rechtmässigkeit von gegenüber 20 Arbeitnehmenden ausgesprochenen fristlosen Kündigungen. Begründet wurden die Kündigung mit der Teilnahme an einem unrechtmässigen Streik.
Nachdem die Geschäftsführung von X. am 23. April 2012 eine Informationssitzung abgehalten hatte, kündigte sie am 28. Juni 2012 den für sie bisher geltenden GAV Santé 21 per 31. Dezember 2012. Grund dafür war einerseits, dass infolge von Umstrukturierungen auf der Arbeitgeberseite bloss zwei und nicht mehr vier GAV-Parteien bestanden, was zu einem Ungleichgewicht zwischen arbeitgeber- und arbeitnehmerseitiger Vertretung geführt hatte. Andererseits wurde die Auflösung des GAV entschieden, weil der Staat beschlossen hatte, die X.-Stiftung nicht mehr als öffentlich-rechtliche Anstalt anzuerkennen.
Nachdem sich 129 Mitarbeitende des Krankenhauses in einer Vollversammlung getroffen und eine "Resolution" verabschiedet hatten, in der sie ihre Angst vor einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Auslagerung bestimmter Dienstleistungen zum Ausdruck brachten, weil das Krankenhaus dabei war, seine Anbindung an die private Klinik Y. zu...
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