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Verlängerung der Probezeit

Verlängerung der Probezeit

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Verlängerung der Probezeit

Einem Angestellten der Finanzdirektion des Kantons Freiburg wurde die 12-monatige Probezeit um sechs Monate verlängert. Während dieser Zeit wurde er krank – bis zur Beendigung seines Dienstverhältnisses.

Dieses wurde aufgelöst, weil er die Erwartungen nicht erfüllte. Er stellte sich auf den Standpunkt, die Probezeit sei im Zeitpunkt der Entlassung abgelaufen gewesen; dies aufgrund einer Revision der entsprechenden Verordnungsbestimmungen. Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz und entschied, dass die nach altem Recht vereinbarte Probezeit auch diesem unterworfen bleibt. Es wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.

iusNet AR-SVR 25.06.2024

 

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