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Unproduktivität und Nichteinhaltung der Arbeitszeiten

Unproduktivität und Nichteinhaltung der Arbeitszeiten

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Unproduktivität und Nichteinhaltung der Arbeitszeiten

A. arbeitete beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation. Sein Verhalten und seine Arbeitsleistung wurden mehrfach kritisiert. Schliesslich erhielt er eine schriftliche Mahnung mit Kündigungsandrohung. Nachdem sich das Verhalten und die Arbeitsleistung von A. nicht verbesserte, wurde ihm ordentlich gekündigt (Sachverhalt).

Das Bundesgericht schützte das Vorgehen des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation und die rechtliche Würdigung desselben der Vorinstanz (E. 5).

iusNet AR-SVR 23.09.2020

 

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