Umstrukturierung der Gemeinde
Umstrukturierung der Gemeinde
Umstrukturierung der Gemeinde
Es war unbestritten, dass die Stelle im Zuge der Umstrukturierung wegfallen würde. Die Beschwerdeführerin warf der Beschwerdegegnerin aber vor, das Umklassifizierungsverfahren nicht eingehalten zu haben, insbesondere, dass die ihr angebotenen Stellen sich auf einer tieferen Hierarchiestufe befunden haben. Das Bundesgericht erkannte keine Willkür oder eine Verletzung des Verhältnismässigkeitsprinzips: Gerade bei Stellen an der hierarchischen Spitze sei es sehr schwierig im Zuge von Vereinfachungen eine neue Stelle mit identischem Anforderungsprofil wie der aufgehobenen Stelle zu schaffen. Die Gemeinde habe ihr genügende taugliche Alternativen angeboten. Es wies die Beschwerde ab.
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