Rückstufung eines Polizisten bundesrechtskonform
Rückstufung eines Polizisten bundesrechtskonform
Rückstufung eines Polizisten bundesrechtskonform
Nach ungebührlichem Verhalten wurde ein Polizist zurückgestuft und in den Streifendienst versetzt. Ausserdem wurde ihm eine Bewährungsfrist angesetzt. Anlasse dazu gegeben haben das Anfertigen von Bildaufnahmen eienr Untersuchungsgefangenen im Spital, rechthaberisches Verhalten gegenüber dem Pflegepersonal, anzügliche Äusserungen und das Vorzeigen von intimen Bildern seiner Frau und seiner Ex-Freundin (Sachverhalt).
Die festgestellte Verletzung der besonderen Treuepflicht sowie des polizeilichen Gelübtes führten zu den erwähnten personalrechtlichen Massnahmen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde im vereinfachten Verfahren abgewiesen. Der vorinstanzliche Entscheid war offensichtlich bundesrechtskonform (E. 6).
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