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Persönlichkeit einer Whistleblowerin ausreichend geschützt

Persönlichkeit einer Whistleblowerin ausreichend geschützt

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Persönlichkeit einer Whistleblowerin ausreichend geschützt

Der Vorwurf an den Arbeitgeber, er habe keine konkreten Massnahmen ergriffen, um den Schutz ihrer Persönlichkeit und ihrer Position als "Whistleblowerin" zu gewährleisten, insbesondere nach dem Angriff, den sie angeblich vom Präsidenten des Staatsrats erlitten hatte, geht fehl. Weil die Beschwerdeführerin darauf verzichtet hat, die Vertrauensgruppe anzurufen, die speziell für den Schutz der Persönlichkeit zuständig ist, kann sich eine Arbeitnehemrin sich nicht in gutem Glauben über einen mangelnden Schutz ihrer Persönlichkeit beschweren.

iusNet AR-SVR 07.02.2022

 

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