Persönlichkeit einer Whistleblowerin ausreichend geschützt
Persönlichkeit einer Whistleblowerin ausreichend geschützt
Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Persönlichkeit einer Whistleblowerin ausreichend geschützt
Der Vorwurf an den Arbeitgeber, er habe keine konkreten Massnahmen ergriffen, um den Schutz ihrer Persönlichkeit und ihrer Position als "Whistleblowerin" zu gewährleisten, insbesondere nach dem Angriff, den sie angeblich vom Präsidenten des Staatsrats erlitten hatte, geht fehl. Weil die Beschwerdeführerin darauf verzichtet hat, die Vertrauensgruppe anzurufen, die speziell für den Schutz der Persönlichkeit zuständig ist, kann sich eine Arbeitnehemrin sich nicht in gutem Glauben über einen mangelnden Schutz ihrer Persönlichkeit beschweren.
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.