Ordentliche Kündigung der "Senior Auditors" bundesrechtskonform
Ordentliche Kündigung der "Senior Auditors" bundesrechtskonform
Ordentliche Kündigung der "Senior Auditors" bundesrechtskonform
A. und A. waren "Senior Auditors" im internen Audit des ETH-Rates, den B. damals a.i. präsidierte. Nach Meinungsverschiedenheiten kam es zu einem "Quality Review". A. und A. wurden wegen ungenügender Gesprächsbereitschaft und Kooperation. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs wurden beide ordentlich entlassen (Sachverhalt).
Streitig und zu prüfen war in erster Linie, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzte, indem sie die Kündigung zwar sachlich ungerechtfertigt, jedoch nicht als missbräuchlich qualifizierte und anstatt der verlangten Weiterbeschäftigung lediglich eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen zusprach:
Hinsichtlich der Vorwürfe von A. gegenüber B. stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, diese hätten aufgrund ihrer Pauschalität, ihres geringen - nachgewiesenen - Wahrheitsgehalts und ihrer Heftigkeit das im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tolerierbare Mass überschritten. Wenn die Vorinstanz aufgrund dieser wiederholt geäusserten und nicht weiter belegten Vorwürfe eine - wenn auch nicht schwere - Verletzung der Treuepflicht von A. bejahte, so ist das gemäss Bundesgericht nicht zu beanstanden. Daran ändert der Umstand nichts, dass A. die Vorwürfe...
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